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Restschuldbefreiung für den redlichen Schuldner !
Die Gesetzgebung
ermöglicht Ihnen dies. Schluß mit "Magenschmerzen"
und 30 Jahren Haftung !
1. Eingangs-Gespräch mit betriebswirtschaftlicher Kurzanalyse:
- Finanzstatus (Feststellung
der Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit).
2. Unsere weiteren betriebswirtschaftlichen
Dienstleistungen:
betriebswirtschaftliche
Bearbeitung.
- Komplette Datenerfassung mit
EDV-Auswertung.
- Tilgungsplan.
3. Weiteres Vorgehen:
- Bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit
(= Sie wählen einen Anwalt).
- Sanierungsberatung und/oder
der Versuch
eines privaten Vergleichs, wie vom Gesetz gefordert.
- Insolvenzantrag mit allen erforderlichen
Unterlagen für das Gericht.
- Sie werden auf jeden
Fall umfassend betreut - wir nehmen Ihnen alle notwendigen Arbeiten
ab.
schnell
- seriös - diskret - erfolgreich
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