Die Restschuldbefreiung für den redlichen Schuldner !

Die Gesetzgebung ermöglicht Ihnen dies. Schluß mit "Magenschmerzen" und 30 Jahren Haftung !

1. Eingangs-Gespräch mit betriebswirtschaftlicher Kurzanalyse:

  • Finanzstatus (Feststellung der Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit).

2. Unsere weiteren betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen:

  • betriebswirtschaftliche Bearbeitung.
  • Komplette Datenerfassung mit
    EDV-Auswertung.
  • Tilgungsplan.

3. Weiteres Vorgehen:

  • Bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit
    (= Sie wählen einen Anwalt).
  • Sanierungsberatung und/oder der Versuch
    eines privaten Vergleichs, wie vom Gesetz gefordert.
  • Insolvenzantrag mit allen erforderlichen Unterlagen für das Gericht.
  • Sie werden auf jeden Fall umfassend betreut - wir nehmen Ihnen alle notwendigen Arbeiten ab.

schnell - seriös - diskret - erfolgreich

Unsere Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung - Ihr Weg: Raus aus der Schuldenfalle - Ihr Ziel: Die Restschuldbefreiung - rufen Sie uns an